Allgemeine Geschäftsbedingungen für NEW Op Jück
§ 1 Gegenstand
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH (im Folgenden „NEW“) betreibt unter dem Produktnamen „NEW Op Jück“ eine Buchungsplattform für einen Linienbedarfsverkehr mit Kraftfahrzeugen (nachfolgend „On-Demand-Verkehr“). Die Beförderungsdienstleistung wird dabei durch die NEW erbracht. Das Produkt NEW Op Jück ist verkehrlich und tariflich in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) integriert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform und der Erbringung und Nutzung der über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsdienstleistung. Der On-Demand-Verkehr wird nur im Rahmen des für die jeweilige Stadt geltenden Produkt- und Betriebskonzeptes und im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit und Auslastung angeboten. Die Kund:innen haben keinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit des On-Demand-Verkehr und die Erbringung von bestimmten Beförderungsdienstleistungen. Der Erfüllungsort für die Erbringung der Beförderungsdienstleistung ist das Gebiet der Stadt Mönchengladbach.
§ 2 Registrierung
Voraussetzung für die Nutzung des On-Demand-Verkehrs ist zunächst die Installation der NEW Op Jück-App von ioki im Auftrag der NEW im Google Play Store und im Apple Store. Der Download der angebotenen Applikation („App“) auf einem mobilen Endgerät ist kostenfrei. Eine Registrierung als Kundin bzw. Kunde ist erforderlich. Hierzu müssen Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Mobilnummer angegeben werden. Außerdem müssen die AGB und die Datenschutzbestimmungen akzeptiert werden.
§ 3 Buchung
Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2) bucht der Fahrgast den On-Demand-Verkehr unter Nutzung der App. Bei der Buchung über die App sendet der Fahrgast zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt dabei die gewünschte Start- und Zieladresse der Beförderungsdienstleistung an. Soweit der Fahrgast seine Geolocation freigibt, wird die geortete Location als Startadresse übernommen, andernfalls ist eine manuelle Eingabe durch den Fahrgast erforderlich. Nach Absenden der Anfrage prüft das System, ob ein On-Demand-Verkehr vorhanden ist, welcher innerhalb der Servicezeit bereitgestellt werden kann. Unter Servicezeit ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Anfrage des Fahrgastes und Bereitstellung des On-Demand-Verkehr-Fahrzeugs am vom Fahrgast angefragten Startpunkt zu verstehen. Für NEW Op Jück ist eine Servicezeit von max. 30 Minuten hinterlegt. Sollte eine Bereitstellung des Fahrzeugs nicht innerhalb der Servicezeit möglich sein, wird die unverbindliche Fahrtanfrage nicht bestätigt und der Fahrgast darüber informiert. Befindet sich ein Fahrzeug innerhalb der Servicezeit in Reichweite, erhält der Fahrgast ein Angebot, welches die folgenden Informationen enthält:
Voraussichtliche Abholzeit
Voraussichtliche Ankunftszeit
Preis
Voraussichtliche Wegstrecke
Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
Weg vom Abholort zum Ankunftsort (auf einer Karte visualisiert)
Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
Angaben zum Transportdienstleister
Der Fahrgast hat dann die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu den angegebenen Bedingungen zu buchen und dadurch das Angebot anzunehmen. Die NEW wird die Buchung bestätigen und den Fahrgast über die App laufend über den Status der Beförderungsleistung informieren. Nimmt der Fahrgast innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums keine Buchung vor, verfällt das Angebot.
§ 4 Vergütung und Beförderungsvertrag
Die Nutzung der App ist für den Fahrgast kostenfrei, bis auf die anfallenden von den Fahrgästen zu tragenden Verbindungskosten. Mit der Buchung kommt zwischen dem Fahrgast und der NEW ein Beförderungsvertrag über die Beförderungsdienstleistung zustande und der Fahrgast schuldet gegenüber der NEW den bei der Buchung angegebenen Fahrpreis. Der Fahrpreis entspricht dem relationsbezogenen Verbindungspreis gem. dem gültigen VRR-Gemeinschaftstarif für On-Demand-Verkehre.
§ 5 Fahrtberechtigung / Bezahlung
Der Fahrgast muss bei Fahrtantritt über eine gültige Fahrtberechtigung verfügen. Die Fahrtberechtigung wird nachgewiesen über einen bei der Buchung über die App bereitgestellten Buchungscode. Zusätzlich müssen Kund:innen, die zu einem ermäßigten Tarif gebucht haben, ihre Fahrkarte gem. VRR-Tarifbestimmungen oder ihren Schwerbehindertenausweis (Ausweis, Beiblatt und gültige Wertmarke) bei Zustieg ins Fahrzeug (Fahrtantritt) dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzeigen. Nur die Originalfahrkarte bzw. der Originalausweis werden anerkannt. Die Fahrer:innen sind zu einer Kontrolle bzw. Prüfung der Fahrkarte bzw. des Schwerbehindertenausweises berechtigt. Der Fahrgast ist zur Aushändigung der Fahrkarte/des Schwerbehindertenausweises an den Fahrer zu Prüf- und Kontrollzwecken verpflichtet.
Der Zahl- bzw. Abbuchungsvorgang zur Beförderungsleistung wird erst nach Abschluss der Beförderungsleistung ausgelöst.Eine Zahlung im Fahrzeug ist weder bar noch elektronisch möglich.Der NEW steht es frei, zukünftig auch andere Zahlsysteme anzubieten; in diesem Fall werden Kund:innen hierüber und die dazu geltenden Bedingungen informiert.
§ 6 Nichtausführung einer Buchung (Stornierung)
Wird die Buchung aus Gründen, die nicht durch den Fahrgast zu vertreten sind (z. B. Stornierung durch den Fahrer aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls, o. ä.) nicht ausgeführt, tritt die NEW von dem Beförderungsvertrag zurück. In diesem Fall wird der Zahl- und Abbuchungsvorgang nicht ausgelöst und der Fahrgast schuldet der NEW keinen Fahrpreis.
Liegen die Gründe für das Nichtausführen der Buchung im Verhalten des Fahrgastes gilt folgendes:
Erscheint der Fahrgast zur über die App angegebenen Abfahrtzeit nicht am vorgegebenen Abholort („No-show“), wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 € in Rechnung gestellt, die Abbuchung des Fahrpreises entfällt.
Storniert der Fahrgast die von ihm gebuchte und von NEW über die App bestätigte Fahrt bis zum Eintreffen des Fahrzeugs am festgesetzten Abholort, entstehen keine Kosten.
Wenn sich die gebuchte Abfahrt des Fahrzeugs wider Erwarten über die Servicezeit hinaus verzögert, ist der Fahrgast berechtigt, die gebuchte und von der NEW über die App bestätigte Fahrt unter Nutzung des dafür in der App vorgesehenen Bedienfeldes zu stornieren, ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen.
Die NEW behält sich vor, Fahrgästen bei überdurchschnittlich häufigen Stornierungen oder Nichterscheinen am Abholort künftig keine Beförderungsdienstleistung von NEW Op Jück mehr anzubieten.
§ 7 Haftung
Die Haftung von NEW im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des On-Demand-Verkehr einschließlich des Zugriffs auf die dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Kundin bzw. des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von der NEW oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von der NEW bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie eine etwaige Haftung von der NEW nach sonstigen gesetzlich zwingend anzuwendenden Vorschriften, wie bspw. dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Allgemeine Nutzungsbedingungen des On-Demand-Verkehr
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes (VRR). Zudem wird darauf hingewiesen, dass:
Ein Anspruch auf Beförderung bei NEW Op Jück erst bei Annahme des über die App unterbreiteten Fahrtangebots durch den Fahrgast entsteht. Ferner besteht der Anspruch nur, soweit bei der Bestellung korrekte und vollständige Angaben zur Personenzahl und zu mitgeführten Gegenständen gemacht worden sind,
das Fahrpersonal des Fahrzeugs in Abhängigkeit der aktuell herrschenden verkehrlichen Rahmenbedingungen (z. B. Verkehrslage, Sichtverhältnisse, Witterung, etc.) berechtigt ist, den genauen Haltepunkt zum Fahrgastwechsel abweichend zu der Angabe in der App festzulegen,
bei NEW Op Jück die Mitnahme von in der Gepäckablagefläche des Fahrzeugs sicher verstaubaren Gepäcks möglich ist,
bei wiederholt festgestellter missbräuchlicher Nutzung von NEW Op Jück eine Sperrung des Kundenkontos erfolgen kann.
§ 9 Datenschutz
Die NEW ist berechtigt, personenbezogene Daten des Fahrgasts nur für Zwecke der Durchführung der Transportleistung und deren Buchung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ohne Einwilligung des Fahrgastes werden darüber hinaus keine Daten an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Änderungen von App, Service und AGB
Die NEW ist uneingeschränkt berechtigt, die App oder den Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service. Die NEW ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Fahrgast ist hierzu nicht erforderlich. Im Falle einer Einstellung der Services durch die NEW werden noch gültige Guthaben auf eine anzugebene Bankverbindung bei einer inländischen Bank überwiesen.
§ 11 Löschung des Kundenkontos
Dem Fahrgast steht es frei, dass mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit wieder zu löschen. Hierbei ist zu beachten, dass zugebuchte Fahrscheine oder Guthaben (bspw. im Rahmen von Promotion-Aktionen oder zur Abwicklung von Supportfällen) nicht zurückgegeben werden können oder ausgezahlt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Die NEW ist jederzeit berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern. Die NEW informiert den Fahrgast hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung von NEW Op Jück ist in diesem Fall erst nach Zustimmung des Fahrgastes zu den geänderten AGB möglich.