Gebühren Abwasser
Abwassergebühren für Mönchengladbach und Viersen
Wir informieren Sie über die Abwassergebühren in Mönchengladbach und Viersen.
Gebühren Mönchengladbach
(1) Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt ab 1. Januar 2026 jährlich
1. bei Inanspruchnahme der Schmutzwasserentwässerung je Kubikmeter Frischwasser (öffentliche Wasserversorgung und Eigenförderung)
a) 2,54 € für Gebührenschuldner, die Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,
b) 4,58 € für Gebührenschuldner, die keine Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen.
2. bei Inanspruchnahme der Regenwasserentwässerung
a) für Niederschlagswasser je angefangenen Quadratmeter bebauter und befestigter Fläche, von der Regenwasser dem Kanal zugeführt wird,
aa) 1,49 € für Gebührenschuldner, die Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,
bb) 2,06 €, für Gebührenschuldner, die keine Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,
b) für unverschmutztes Kühlwasser je Kubikmeter 2,16 €.
(2) Werden die Abwasseranlagen zulässigerweise zum Ableiten von Grundwasser in Anspruch genommen, beträgt der Gebührensatz je Kubikmeter 0,71 €.
Gebühren gemäß Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Beseitigung des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen
(1) Die Gebühr wird nach der Menge des Klärschlamms in Kubikmeter berechnet. Maßgeblich ist die beim Abpumpen an der Messeinrichtung des Spezialfahrzeugs angezeigte Menge Klärschlamm. Die bei der Abfuhr angezeigte Menge des abzufahrenden Klärschlamms ist von dem Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten zu bestätigen.
(2) Die Gebühr beträgt 104,53 € je angefangenen halben Kubikmeter Klärschlamm.
Gebühren Viersen
Gebührensätze ab Tarifstelle Bezeichnung 01.01.2026
1. Schmutzwassergebühren
1.1 Bei Grundstücken, die an die öffentliche Abwasseranlage als Kanal angeschlossen sind, beträgt der Gebührensatz nach § 3 Abs. 1-3 je m³ Schmutzwasser 6,00 €
1.2 Bei abflusslosen Gruben beträgt der Gebührensatz nach § 3 Abs. 1-3 je m³ Schmutzwasser 9,09 €
1.3 Bei Grundstücken, die an die öffentliche Abwasseranlage als Kanal angeschlossen sind, beträgt der gesonderte Gebührensatz nach § 3 Abs. 6 je m³ Schmutzwasser 2,92 €
2. Niederschlagswassergebühren
2.1 Der Gebührensatz nach § 4 Abs. 1 beträgt je m² abflusswirksamer Fläche 2,25 €
2.2 Der gesonderte Gebührensatz nach § 4 Abs. 3 Satz 1 beträgt je m² abflusswirksamer Fläche 1,73 €
3. Gebühren für die Beseitigung von Klärschlamm aus Abwasserbehandlungsanlagen
3.1 Der Gebührensatz nach § 5 beträgt je m³ abgefahrenen Klärschlamm 21,50 €




