Gartenwasserzähler / Sonderzähler
Gartenwasser über zusätzlichen Zähler
Sie besitzen ein Grundstück in Mönchengladbach oder Viersen? Dann können Sie sich zusätzlich zu Ihrem Hauptwasserzähler einen Zähler für die Gartenbewässerung installieren lassen.
Dieser ist ausschließlich für die Entnahme von Wasser vorgesehen, das nicht in die Kanalisation fließt. Ihre Kanalbenutzungsgebühr reduziert sich um die gemessene Menge.
Folgende Daten sollten Sie zur Hand haben:
Angaben zur Abnahmestelle
Anrede, Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Telefonnummer inklusive Vorwahl, Email und ggf. abweichende Rechnungsanschrift
Zählerstand und Zählernummer des Hauptwasserzählers
Zählerstand und Zählernummer des Gartenwasserzählers
ggf. Zählerstand des gewechselten Zählers
Installationsort (z.B. Terrasse, Garage...)
Inbetriebnahmedatum des Gartenwasserzählers
Bilddokumentation:
Nahaufnahme des Zählers, ggf. abweichendes Eichsiegel
Aufnahme der Zapfstelle incl. Umgebung (3-5m Radius)
Nahaufnahme des Hauptwasserzählers (Zählerstand u. Zählernummer)
Dokumentation des Altzählers (nur bei Wechsel)
Sie erhalten bei jeder Änderungen des Antragsstatus einen Hinweis per E-Mail.
Montage, Bilddokumentation, Nutzung und Eichgültigkeit
Der Grundstückseigentümer ist Eigentümer des Zählers und somit verantwortlich für die Beschaffung, Installation und den Betrieb.
Zapfhahnzähler müssen nicht durch einen Fachbetrieb installiert werden, da die Montage hinter der letzten Abnahmestelle im Trinkwassersystem stattfindet.
Verschraubungszähler, die direkt im Trinkwassersystem verbaut werden, müssen hingegen laut Trinkwasserverordnung DIN 1988 / DIN EN 806 durch einen Fachbetrieb installiert werden.
In unmittelbarer Nähe der Abnahmestelle darf keine Einleitungsmöglichkeit (z. B. Senken, Wasch-/Ausgussbecken, Waschmaschine etc.) in die Kanalisation vorhanden sein.
Der Zähler muss eine für die deutsche Trinkwasserverordnung gültige Zulassung haben. Diese wird dem Zähler vom Hersteller als Zertifikat beigelegt.
Der Zähler muss eine gültige Eichung vorweisen. Weicht das Eichjahr vom Baujahr ab, muss ein separates Eichsiegel auf dem Zähler vorhanden sein.
Der Zähler muss in der korrekten Durchströmungsrichtung eingebaut werden, diese ist mit einem Pfeil seitlich am Gehäuse gekennzeichnet (Pfeilrichtung gleich Durchströmungsrichtung). Zähler, die nicht korrekt montiert wurden, können bei der Erfassung der Wassermengen zur Reduzierung der Kanalbenutzungsgebühr nicht berücksichtigt werden.
Nahaufnahme Gartenwasserzähler (lesbare Zählernummer und Eichjahr), ggfs. Nacheichungssiegel an der Seite
Frischwasserzähler,
Umgebung Zapfstelle (Wasserhahn) (3-5 Meter Radius)
Beginnend ab Eichjahr beträgt die Eichgültigkeit des Zählers sechs Jahre. Der Grundstückseigentümer muss in eigener Verantwortung auf den Ablauf der Eichgültigkeit achten. (Ablauf immer zum 31.12. nach sechs Jahren) Der vorhandene Zähler kann entweder bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle nachgeeicht oder durch einen neuen geeichten Zähler ersetzt werden. In der Regel sind Zapfhahnzähler nicht nacheichbar.
Erfolgt kein oder kein rechtzeitiger Zählerwechsel incl. Wechselmeldung, wird der Zähler nicht mehr zur Reduzierung der Kanalbenutzungsgebühr anerkannt.
Die NEW behält sich vor, die Anlagen im Einzelfall vor Ort zu prüfen.
Der Inhalt von Pools, Minipools o. ä., muss der Kanalisation zugeführt werden, da er mit chemischen Zusätzen (Chlor, etc.) versehen sein kann. Die Befüllung darf daher nicht über den Zähler für die Gartenbewässerung erfolgen.
Beispiele für Zählertypen
Mehr über Abwasser
Störung Trinkwasser: 0800 6 88 1003 (NEW Netz)
Mönchengladbach, Viersen, Tönisvorst, Korschenbroich
Standrohrausgabe: 02451 624 3809
Störung Abwasser: 0800 6 881004 (NEW Netz)
Mönchengladbach, Viersen
Hotline Gartenwasserzähler: 02166 688 5860
Für alle weiteren Fragen rund um das Thema Abwasser, stehen wir Ihnen in der Woche tagsüber unter: 02166 688 3780 zur Verfügung.











