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Mobilitätsgarantie

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bietet allen VRR-Ticketinhaber:innen die Mobilitätsgarantie an.
Kundin scannt QR Code an der Haltestelle

Bei Verspätungen flexibel umsteigen

Dies bedeutet: Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgeschlossen sind die Fälle Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohung gemäß VRR-Beförderungsbedingungen Ziffer 11 Abs.5) und es keine alternative Verkehrslinie gibt, hat man folgende Möglichkeiten zum Umstieg oder alternativen Transport:

  • Taxi oder taxiähnliche Fahrdienstleister

  • Sharing-Angebot wie Car, Bike oder E-Scooter

  • On-Demand-Verkehr

  • Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC)

Die dabei entstehenden Kosten werden bis zu den Höchstgrenzen auf Antrag erstattet, im Fernverkehr (IC/ICE/EC) komplett. Die gültige Erstattungsgrenze liegt landesweit bei bis zu 30 Euro pro Person tagsüber und bis zu 60 Euro pro Person in den Abend- und Nachtstunden ab 20 Uhr bis 4.59 Uhr. Die 20-Minuten-Regel bezieht sich auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Eine Wegekettengarantie kann damit noch nicht gewährleistet werden. Wie die Erstattung funktioniert und alle Bedingungen finden Sie im Informationsflyer.

Informationen Mobilitätsgarantie zum Download