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Überleitungsregelung
Für Tickets mit überholtem Tarifstand
Für die Überleitung von Tickets mit nicht mehr aktuellem Tarifstand gelten die nachstehend angepassten Überleitungsregelungen, die für den Umtausch sowie für das Einlösen durch Abfahrt von Wichtigkeit sind.
Ihre zwischen dem 01.01.2024 und 31.12.2024 gekauften VRR-Einzel-, 4er-, Gruppen-, Tages- und ZusatzTickets können Sie noch bis zum
31. März 2025 zu den bisherigen Tarifbestimmungen in Bus und Bahn nutzen oder
31. Dezember 2027 gegen neue Tickets umtauschen. Sie zahlen nur die Differenz zum neuen Preis
Der Umtausch Ihrer alten Tickets ist in unseren NEW mobil und aktiv KundenCentern möglich.