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Übergangstarife

Stilisierte Ansicht eines Lininenetzplans.

Übergangstarife zu VRS und AVV

Für Anschlussfahrten in benachbarte Verkehrsverbünde gelten Übergangstarife. Diese Regelungen betreffen nur die Fahrten, die im Grenzgebiet zweier Verkehrsverbünde liegen. Hier hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet. Für alle anderen Fahrten gilt der NRW-Tarif.

Übergangstarife AVV und VRS zum Download