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Übergangstarife
Übergangstarife zu VRS und AVV
Für Anschlussfahrten in benachbarte Verkehrsverbünde gelten Übergangstarife. Diese Regelungen betreffen nur die Fahrten, die im Grenzgebiet zweier Verkehrsverbünde liegen. Hier hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet. Für alle anderen Fahrten gilt der NRW-Tarif.