Grundstücksentwässerung

Unsere Mitarbeiter befassen sich vorwiegend mit der Sichtung und Zustimmung von Entwässerungsanträgen im Zuge der Baugenehmigungsverfahren.

  • Beratung von Planern, Architekten und Bauherrn bei der Abwasserbeseitigung
  • entwässerungstechnische Stellungnahmen für Behörden
  • Fortschreibung eines Indirekteinleiterkatasters
  • Ermittlung und Überprüfung von Kanalbenutzungsgebühren
  • Überwachung von Indirekteinleitern durch Abwasseruntersuchungen (Abwasserlabor).