(1) Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt ab 1. Januar 2026 jährlich
1. bei Inanspruchnahme der Schmutzwasserentwässerung je Kubikmeter Frischwasser (öffentliche Wasserversorgung und Eigenförderung)
a) 2,54 € für Gebührenschuldner, die Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,
b) 4,58 € für Gebührenschuldner, die keine Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen.
2. bei Inanspruchnahme der Regenwasserentwässerung
a) für Niederschlagswasser je angefangenen Quadratmeter bebauter und befestigter Fläche, von der Regenwasser dem Kanal zugeführt wird,
aa) 1,49 € für Gebührenschuldner, die Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,
bb) 2,06 €, für Gebührenschuldner, die keine Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,
b) für unverschmutztes Kühlwasser je Kubikmeter 2,16 €.
(2) Werden die Abwasseranlagen zulässigerweise zum Ableiten von Grundwasser in Anspruch genommen, beträgt der Gebührensatz je Kubikmeter 0,71 €.