Gebühren

Hier finden Sie aufgeteilt nach Entsorgungsgebiet alle Gebühren zum Thema Abwasser.

Gebühren

§ 6 Gebührensätze

(1) Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt ab 1. Januar 2023 jährlich

1. bei Inanspruchnahme der Schmutzwasserentwässerung je Kubikmeter Frischwasser (öffentliche Wasserversorgung und Eigenförderung)

a) 2,25 EUR für Gebührenschuldner, die Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,

b) 4,02 EUR für Gebührenschuldner, die keine Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen.

2. bei Inanspruchnahme der Regenwasserentwässerung

a) für Niederschlagswasser je angefangenen Quadratmeter bebauter und befestigter Fläche, von der Regenwasser dem Kanal zugeführt wird, 

aa) 1,33 EUR für Gebührenschuldner, die Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,

bb) 1,79 EUR, für Gebührenschuldner, die keine Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,

b) für unverschmutztes Kühlwasser je Kubikmeter 1,93 EUR.

(2) Werden die Abwasseranlagen zulässigerweise zum Ableiten von Grundwasser in Anspruch genommen, beträgt der Gebührensatz je Kubikmeter 0,63 EUR. 

Gebühren gemäß Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Beseitigung des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen

§ 12 Gebührenmaßstab, Gebührensatz

(1) Die Gebühr wird nach der Menge des Klärschlamms in Kubikmeter berechnet. Maßgeblich ist die beim Abpumpen an der Messeinrichtung des Spezialfahrzeugs angezeigte Menge Klärschlamm. Die bei der Abfuhr angezeigte Menge des abzufahrenden Klärschlamms ist von dem Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten zu bestätigen.

(2) Die Gebühr beträgt 71,96 EUR je angefangenen halben Kubikmeter Klärschlamm. 

Gebühren

Gebührentarif zu § 2 der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren der Stadt Viersen:

 

Tarifstelle

Bezeichnung

Gebührensätze ab 01.01.2023

1

Schmutzwassergebühren

 
1.1Bei Grundstücken, die an die öffentliche Abwasseranlage als Kanal angeschlossen sind, beträgt der Gebührensatz nach § 3 Abs. 1 – 3 je m³ Schmutzwasser4,72 €
1.2Bei abflusslosen Gruben beträgt der Gebührensatz nach § 3 Abs. 6 je m³ Schmutzwasser8,91 €
1.3Bei Grundstücken, die an die öffentliche Abwasseranlage als Kanal angeschlossen sind, beträgt der gesonderte Gebührensatz nach§ 3 Abs. 7 je m³ Schmutzwasser2,38 €
2

Niederschlagswassergebühren

 
2.1Der Gebührensatz nach § 4 Abs. 1 beträgt je m² abflusswirksamer Fläche2,03 €
2.2Der gesonderte Gebührensatz nach § 4 Abs. 3Satz 1 beträgt je m² abflusswirksamer Fläche1,56 €
3

Gebühren für die Beseitigung von Klärschlamm aus Abwasserbehandlungsanlagen

 
3.1Der Gebührensatz nach § 5 beträgt je m³ abgefahrenen Klärschlamm20,81 €