Ab 2021: Emissionshandelsgesetz soll Anreiz für mehr Klimaschutz schaffen

17.11.2020 –

Zum 1. Januar 2021 werden die Preise für Brenn- und Kraftstoffe durch das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für die Sektoren Wärme und Verkehr nach Vorgaben der Bundesregierung angepasst.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (European Emissions Trading Scheme: das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS) erfasst sind.

 

Im Jahr 2020 wurde das Gesetz überarbeitet, da sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf geeinigt hatten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad anzuheben. Ziel der Bepreisung ist es, Anreize für den Klimaschutz zu schaffen, indem klimaschädliches Heizen und Autofahren teurer werden. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den CO2-Preis schrittweise anzuheben. Für 2021 ist der Preis pro Tonne auf 25 Euro festgelegt; danach steigt er schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025. Nach dieser Einführungsphase bildet sich der Preis am Markt, je nach Angebot und Nachfrage. Dann müssen die Zertifikate per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird anhand der Klimaziele begrenzt.

 

Für 2021 bedeutet die Maßnahme beim Erdgas umgerechnet für den Arbeitspreis (Verbrauchspreis) einen Anstieg von 0,455 Ct/kWh (ohne MwSt.). Dem gegenüber stehen eine leichte Absenkung der Netzentgelte. Wir rechnen somit bei Kunden in der Grundversorgung bei durchschnittlich 12.000 kWh/Jahr für 2021 mit monatlichen Mehrkosten von 4 Euro.