Kanalanschluss
Kanalgrundstücksanschluss/Grundstückanschlussleitung
Hierbei handelt es sich um die Abwasserleitung von der öffentlichen Abwasseranlage bis zur Grundstücksgrenze. Diese Abwasserleitungen gehören gemäß den städtischen Satzungen nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen. Herstellung, Unterhaltung, Wartung, Reparatur und Erneuerung sind eigenverantwortlich durch den Eigentümer und zu dessen Kosten durchzuführen.