Fehleinleitung

Im Trennsystem werden Regenwasser und Schmutzwasser in getrennten Kanälen abgeleitet. Das Schmutzwasser fließt zur Kläranlage, das unbelastete Regenwasser in das nächste Gewässer. Bei einer Fehleinleitung gelangt entweder Regenwasser in den Schmutzwasserkanal und belastet die Kläranlage oder Schmutzwasser fließt über den Regenwasserkanal ungeklärt in ein Gewässer. Daher darf auch der „Putzeimer“ nicht in den Straßenablauf (Senke) geleert werden. Wird eine Fehleinleitung festgestellt (z.B. durch Kanalnebelung oder Farbspülung seitens der NEW) muss der Grundstückseigentümer die Fehleinleitung auf seine Kosten abstellen.

 

Zurück