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NEUE REGELN
FÜR BAUHERREN
UND SANIERER
DIE ENERGIEEINSPARVERORDNUNG (ENEV) HAT AUSGEDIENT: SEIT
NOVEMBER 2020 GILT DAS GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG). WICHTIGE
NEUERUNGEN ERKLÄRT NEW-EXPERTE MARC-ANDRÉ MÜLLER.
Marc-André Müller: „Mit einer PV-Anlage
lassen sich die gesetzlichen Anforderungen
im Neubau leichter er füllen.“
Herr Müller, müssen Bauherren und Sanierer
sich auf höhere Anforderungen beim Klimaschutz
einstellen?
Wie es aussieht, kommen die energetischen Mindeststandards
für Neubauten und Sanierungen
erst 2023 auf den Prüfstand. Bauherren können
sich also weiter an der EnEV 2016 orientieren. Der
Gesetzgeber eröffnet ihnen aber neue Möglichkeiten,
um diese Anforderungen zu erfüllen.
Welche zum Beispiel?
Die Pflicht, im Neubau mindestens eine Form der
erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung zu
nutzen, lässt sich nun auch leicht mit einer Photovoltaik
Anlage erfüllen. Mit unserem Pachtmodell
NEW EnergieDach können wir Bauherren da nachhaltig
unterstützen. Außerdem rechnet das GEG
die Eigenstromerzeugung bei der energetischen
Beurteilung eines Gebäudes höher an – selbst
dann, wenn der Strom nicht für die Wärmeerzeugung
im Haus genutzt wird.
Setzt das GEG auch Anreize für die energetische
Verbesserung von Bestandsgebäuden?
Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig –
das ist ein klares Signal. Heizkessel, die 30 Jahre
alt oder älter sind, müssen außer Betrieb genommen
werden. Von 2026 an dürfen neue Ölheizbrenner,
von Ausnahmen abgesehen, nur noch in Kombination
mit erneuerbaren Energiequellen betrieben
werden. Hinzu kommt der CO2-Aufschlag, der fossile
Brennstoffe bis 2025 schrittweise verteuert.
Mit moderner Heiztechnik lässt sich das aber kompensieren.
Der Bund fördert Heizungsmodernisierer
geradezu massiv – und auch wir machen ihnen
mit NEWwärme ein attraktives Angebot. Dazu brauchen
sie nicht einmal Eigenkapital.
Welche Neuerungen gibt es noch im GEG?
Vor einer umfangreicheren Sanierung müssen Besitzer
von Ein- und Zweifamilienhäusern einen
Energieberater aufsuchen, damit gesichert ist,
dass mit dem Bauvorhaben die geltenden Standards
erfüllt werden. Auch Hauskäufer verpflichtet
das GEG dazu, ein Energieberatungsgespräch zu
führen. Die Grundlage dafür ist der Energieausweis,
der so eine größere praktische Bedeutung
bekommen hat.
Vom 01. Mai 2021 an gelten neue Regeln für die
Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden.
Was ändert sich dadurch?
Bei einfachen Verbrauchsausweisen sind Hauseigentümer
verpflichtet, detaillierte Angaben zur
energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen.
Aussteller müssen die Angaben vor Ort oder
anhand geeigneter Fotos prüfen, damit sie sinnvolle
Maßnahmen zur Modernisierung empfehlen können.
Zudem muss im Energieausweis künftig auch
die Höhe der CO2-Emissionen genannt werden. Da
die Dokumente nur zehn Jahre gültig sind, müssen
Eigentümer sie unter Umständen erneuern lassen.
Auch die NEW bietet Energieausweise an.
HINTERGRUND
" GEBÄUDEENERGIEGESETZ
Foto: Mar tin Leclaire
MEHR INFOS
Informieren Sie sich hier über die
im Interview angesprochenen NEW-
Produkte:
www.new-energie.de/energiedach
www.new-waerme.de
www.new-energie.de/energieausweis