Kommunale Wärmeplanung
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Deutschland strebt bis spätestens 2045 eine Wärmeversorgung an, die
kosteneffizient
nachhaltig
sparsam
bezahlbar
resilient
treibhausneutral ist.
Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf eine flächendeckende Wärmeplanung. Vor Ort – in den Kommunen – soll der beste Weg für die Wärmeversorgung ermittelt werden. Beteiligt sind neben den Kommunen – bzw. den nach Maßgabe des Landesrechts planungsverantwortlichen Stellen – die Stadtwerke sowie andere Wärme- und Energieversorgungsunternehmen und Wärmenetzbetreiber.
Die Wärmeplanung hilft, die Klimaziele zu erreichen. In Deutschland wird mehr als die Hälfte der Energie für Wärme genutzt. Dabei entstehen viele CO₂-Emissionen, weil die Wärme meist mit fossilen Energieträgern (Gas und Öl) erzeugt wird. Ein Wärmeplan zeigt, wie wir vor Ort erneuerbare Energien nutzen können und macht die Wärmeversorgung sicher und bezahlbar. Er gibt Kommunen, Energieversorgern und Bürger:innen klare Orientierung für die Zukunft und erleichtert Investitionen.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle Städte und Gemeinden in Deutschland einen Wärmeplan aufstellen. Das steht im Wärmeplanungsgesetz (WPG). In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich ein eigenes Gesetz: das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG). Es sagt, dass Kommunen den Wärmeplan regelmäßig aktualisieren und an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) schicken müssen. Kleine Gemeinden dürfen ein einfacheres Verfahren nutzen, und mehrere Kommunen können zusammenarbeiten. Ziel ist: Bis 2045 soll die Wärmeversorgung klimaneutral sein.
Die Wärmeplanung läuft in mehreren Schritten ab:
Bestandsanalyse: Zuerst wird geprüft, wie viel Wärme die Gebäude heute brauchen und wie die Wärmeversorgung aussieht. Dazu wird ein Wärmekataster erstellt – eine Karte mit Daten zu Wärmebedarf und vorhandener Infrastruktur.
Potenzialanalyse: Danach wird geschaut, wie die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden kann. Welche Energiequellen gibt es vor Ort? Wo kann man sparen? Welche Kosten entstehen?
Ziel-Szenario: Aus diesen Daten entsteht ein Plan für die Zukunft. Er zeigt, welche Gebiete über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder mit eigenen Anlagen wie Wärmepumpen versorgt werden sollen.
Umsetzungsstrategie: Die Kommune legt fest, wie der Plan Schritt für Schritt umgesetzt wird. Der fertige Wärmeplan wird beschlossen und veröffentlicht. Er muss alle fünf Jahre überprüft und angepasst werden.
Das Wärmeplanungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2024. Die Fristen hängen von der Größe der Gemeinde ab:
Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen ihren Wärmeplan bis 30. Juni 2026 fertig haben.
Alle anderen Gemeinden bis 30. Juni 2028.
Kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner:innen dürfen ein einfacheres Verfahren nutzen.
Für Wärmenetze gilt:
Neue Netze müssen ab 2024 zu 65 % erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen.
Bestehende Netze: bis 2030 mindestens 30 %, bis 2040 mindestens 80 %.
Bis Ende 2026 müssen alle Betreiber einen Plan für den Ausbau und die Umstellung vorlegen.
Ziel ist ein fossilfreies Wärmenetz bis 2045.
Die kommunale Wärmeplanung setzt auf verschiedene erneuerbare Energiequellen, um die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Dazu gehören vor allem:
Solarthermie: Nutzung der Sonnenenergie zur Wärmegewinnung.
Geothermie: Wärme aus dem Erdreich oder Grundwasser.
Biomasse: Holz, Pellets oder Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen.
Umweltwärme: Einsatz von Wärmepumpen, die Energie aus Luft, Wasser oder Boden nutzen.
Abwärme: Nutzung unvermeidbarer Wärme aus Industrieprozessen oder Rechenzentren.
Ergänzend können in bestimmten Fällen auch grüner Wasserstoff oder synthetische Gase eine Rolle spielen, allerdings nur dort, wo sie effizient und wirtschaftlich einsetzbar sind. Ziel ist eine Kombination dieser Quellen, angepasst an die lokalen Potenziale und Gegebenheiten.
Bundesweit: Seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) am 1. Januar 2024 müssen alle Kommunen Wärmepläne erstellen. Bis Ende 2025 haben laut Analysen fast die Hälfte aller Kommunen den Prozess gestartet, rund 5 % haben ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Besonders große Städte (>100.000 Einwohner) sind weit fortgeschritten, da ihre Frist bereits Mitte 2026 endet.
Einen Überblick zum bundesweiten Umsetzungsstand gibt es auf der Webseite der Deutsche Energie-Agentur (dena)
Nordrhein-Westfalen: Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG NRW) vom Dezember 2024 ist die Wärmeplanung hier eine verpflichtende Selbstverwaltungsaufgabe. Viele Kommunen haben bereits begonnen, teils in Kooperationen („Konvois“), um Ressourcen zu bündeln. Laut Umfrage von NRW.Energy4Climate sind rund 40 % der Kommunen in NRW mitten im Prozess, etwa 30 % haben begonnen, während kleinere Gemeinden oft noch in der Vorbereitung sind.
Lokale Umsetzung: Bereits verabschiedete Wärmepläne im Versorgungsgebiet der NEW gibt es in Mönchengladbach, Niederkrüchten und in Schwalmtal. Weitere Kommunen befinden sich in enger Abstimmung mit der NEW und haben den Prozess gestartet.
1. Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz (WPG): Volltext des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze auf gesetze-im-internet.de.
Landesrecht NRW (LWPG): Details zum Landeswärmeplanungsgesetz NRW und dessen Anwendung unter recht.nrw.de.
2. Leitfäden und Arbeitshilfen
Bundes-Leitfaden Wärmeplanung: Methodische Empfehlungen und Technikkatalog vom BMWK/BMWSB (Download hier).
Leitfaden NRW: Handreichung zum Landeswärmeplanungsgesetz NRW inkl. praktischer Tipps (Publikation Energy4Climate NRW).
Stand der Kommunalen Wärmeplanung - Bearbeitungsstand auf Gemeindeebene (Deutsche Energie Agentur GmbH – dena)
3. Informationsportale und Tools
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW): Interaktiver Wärmewendeatlas, Statusberichte und Praxisbeispiele (KWW-Portal).
NRW.Energy4Climate: Landesplattform mit Beratungsangeboten, Datenkatalogen und FAQ zum LWPG (energy4climate.nrw).
4. Lokale Informationen
Für Mönchengladbach: Der Bürgerwärmeplan bietet einen Überblick über aktuelle und geplante Wärmeversorgung, Potenziale für Geothermie und Wärmepumpen sowie Klimaschutzmaßnahmen. Bürgerwärmeplan (Kommunale Wärmeplanung)
Ja, Bürgerinnen und Bürger können und sollen mitmachen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Öffentlichkeit informiert wird und eigene Ideen einbringen darf. Die Wärmepläne werden im Internet veröffentlicht, und alle können Kommentare abgeben. Viele Städte machen zusätzlich Info-Veranstaltungen oder Online-Umfragen. So können alle helfen, die Wärmeplanung besser zu machen.
Die Kommunen sind für die Wärmeplanung verantwortlich. Sie müssen den Wärmeplan erstellen, beschließen und im Internet veröffentlichen. Dabei arbeiten viele Bereiche der Stadt zusammen: zum Beispiel Stadtplanung, Klimaschutz, Stadtwerke, Energieversorgung und Bauämter. Auch andere Fachbereiche wie Tiefbau, Hochbau, Abfallwirtschaft, Grünflächen und Verkehr sollen mitmachen. Außerdem müssen die Kommunen Bürger:innen, Politik und Energieversorger frühzeitig informieren und beteiligen – zum Beispiel durch Veranstaltungen oder Beratungen. Oft ist es sinnvoll, mit Nachbargemeinden zusammenzuarbeiten, weil erneuerbare Energien nicht überall gleich verfügbar sind.
Die NEW ist federführend bei der Wärmeplanung für alle Kommunen in ihrem Versorgungsgebiet. Gemeinsam mit dem IAEW der RWTH Aachen und dem Fraunhofer FIT erstellt sie umfassende Bestands- und Potenzialanalysen. Für 18 Städte und Gemeinden – sowie angrenzende Gebiete mit vernetzten Infrastrukturen – liegen die Analysen bereits vor. Ziel der NEW ist es, bis 2045 eine vollständig klimaneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen. Als digitales Vorreiterunternehmen setzt die NEW auf innovative Lösungen wie den digitalen Zwilling jeder Kommune, um Planung, Umsetzung und Monitoring effizient und transparent zu gestalten.
Daniel Quillao, Projektleiter kommunale Wärmeplanung NEW AG daniel.quillao@new.de 02166 688 8252
Anika Stoff, Projektmanagerin kommunale Wärmeplanung NEW AG anika.stoff@new.de 02166 688 5348
Thomas Knur, Kommunalpartner NEW AG thomas.knur@new.de 02166 688 8252
Matthias Peters, Kommunalpartner NEW AG matthias.peters@new.de 02166 688 4199
Ja, es gibt bereits viele erfolgreiche Projekte, die zeigen, wie kommunale Wärmeplanung umgesetzt werden kann:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Eine der ersten Städte mit abgeschlossenem Wärmeplan. Sie setzt auf Fernwärme aus erneuerbaren Quellen und Abwärme sowie eine klare Strategie zur Klimaneutralität bis 2045.
Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg): Vorreiter in der interkommunalen Zusammenarbeit. Mehrere Gemeinden haben gemeinsam einen Wärmeplan erstellt, um Synergien zu nutzen und Kosten zu senken.
Eschwege (Hessen): Beispiel für eine Kommune ohne bestehendes Wärmenetz, die durch die Wärmeplanung den Aufbau eines neuen Netzes initiiert hat.
Stuttgart: Die Landeshauptstadt hat einen detaillierten Wärmeplan mit Quartiers-Steckbriefen entwickelt und setzt stark auf Wärmepumpen und den Ausbau von Wärmenetzen.
Dänemark als internationales Vorbild: Dort ist kommunale Wärmeplanung seit Jahrzehnten etabliert. Klare Vorranggebiete und verbindliche Roadmaps haben die Wärmewende planbar und wirtschaftlich gemacht.





