Die Kommunen sind voraussichtlich als sogenannte „planungsverantwortliche Stellen“ für Erstellung, Beschluss und Veröffentlichung der Wärmepläne verantwortlich. Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist an die Länder gerichtet. Diese werden die Wärmeplanung vermutlich nicht selbst übernehmen, sondern die Pflicht zur Wärmeplanung (über ein entsprechendes, noch zu erlassendes Landesgesetz) voraussichtlich an die Kommunen weiterreichen. Die Kommunen sollen dann aber noch viele weitere Akteure beteiligen: In der Kommunalverwaltung sind das zentral die Bereiche Planung und Entwicklung, Umweltschutz, Klimaschutz, Stadtwerke und Eigenbetriebe (Energieversorgungsunternehmen, Wasserversorgung, Wohnungsbau), Energieplanung und Energiemanagement.
Zudem sollte die Expertise aus den Bereichen Tiefbau, Hochbau, Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Baurecht und Denkmalschutz, Grünflächen, Liegenschaften, Forst, Verkehrsmanagement und Kämmerei einbezogen werden. Auch die politischen Gremien sind frühzeitig einzubinden, genauso wie Wärme- und Energieversorgungsunternehmen bzw. Wärmenetzbetreiber. Um für eine größtmögliche Akzeptanz zu sorgen, sollten Bürger:innen von Anfang an umfassend über die Vorbereitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung informiert und bei Bedarf darin eingebunden werden. Instrumente sind bspw. öffentliche Veranstaltungen, Beratungsgespräche vor Ort sowie eine direkte Ansprache.
Die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden oder mit angrenzenden Städten als Verbund im Sinne einer Stadt-Umland-Kooperation kann sinnvoll sein – zumal Städte bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien meist auf das Umland angewiesen sind.