Illustration: KOENIGSHAUS.DE
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ELEKTROAUTOS RECHNEN SICH
DIE R EICHWEITEN S TEIGEN, DI E PREISE S INKEN UND DI E L ADE-INFRASTRUKTUR W IRD IMMER B ESSER: E LEKTROMOBILITÄT IST
ALLTAGSTAUGLICH GEWORDEN. E IN PAAR GRÜNDE, DI E JETZT FÜR DEN UMSTIEG AUF E IN E LEKTROAUTO SPRECHEN.
Elektroautos sind zwar in der Anschaffung immer noch teurer,
im Betrieb jedoch günstiger als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Beispielrechnungen des Freiburger Ökoinstituts haben
gezeigt: Ein 2018 pri- vat angeschaffter elektrischer
Kleinwagen ist bei 9.000 gefahrenen Kilometern
im Jahr und einer Reichweite von 200 Kilometern
nach acht Jahren 2.500 Euro
günstiger als ein vergleichbarer Benziner.
In dieser Zeit hat der Benziner
im Stadtverkehr rund sieben
Tonnen Kohlendioxid mehr
erzeugt als der Stromer,
bei gleicher Nutzung. Dass
die Kostenbilanz für Elektroautos
positiv ausfällt, liegt vor
allem an der geringeren Wartungsintensität
und den um rund 65 Prozent geringeren
Verbrauchskosten pro Kilometer. Mit dem Onlinerechner des
Öko-Instituts lassen sich die Kosten und die Ökobilanz von
konventionellen Fahrzeugen mit Elektroautos vergleichen:
emob-kostenrechner.oeko.de
Wer sich bis zum 30. Juli 2019 ein Elektroauto zulegt, kann
noch die Kaufprämie mitnehmen, die Bund und Autohersteller
je zur Hälfte nanzieren. Die meisten reinen E-Fahrzeuge
werden mit 4.000 Euro gefördert, für Plug-in-Hybride
gibt es 3.000 Euro. Manche Autohersteller legen auf
ihren Anteil noch etwas oben drauf. Den sogenannten
„Umweltbonus“ gibt es sowohl beim Kauf als auch beim
Leasing. Er wird beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) per Online-Formular
beantragt. Um die Prämie
zu erhalten, darf der Netto-
Listenpreis des Basismodells
60.000 Euro netto
nicht überschreiten. Spätestens
neun Monate nach Erhalt
des Zuwendungsbescheids muss der
Kauf abgeschlossen sein. Beantragen
können den Bonus Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen
und Vereine. Das Fahrzeug muss im Inland auf den
Antragsteller zugelassen werden und mindestens sechs
Monate lang zugelassen bleiben.
Elektroautos werden steuerlich begünstigt: Für reine
Stromer, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen
werden, wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig.
Das gilt sowohl für neue als auch für umgerüstete
E-Fahrzeuge. Hybridfahrzeuge profitieren nicht von
diesem Steuervorteil.
Für Dienstwagen gilt seit 2019 ein weiteres Privileg:
Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge werden pauschal
mit 0,5 Prozent des Listenpreises
versteuert. Zum Vergleich:
Verbrenner müssen mit einem
Prozent des Listenpreises
beim Finanzamt
angesetzt werden. Und
laden Arbeitnehmer ihren
Stromer auf Kosten
des Arbeitgebers auf, so
gilt dies außerdem nicht
als geldwerter Vorteil.
Diese Befreiung bei der Einkommenssteuer ist allerdings
bis Ende 2020 befristet.
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