
Bus- und Bahnfahren wird noch einfacher: Die 2. Stufe der VRR-Tarifreform zum 01. Juni 2026
Bus- und Bahnfahren wird noch einfacher: Die 2. Stufe der VRR-Tarifreform zum 01. Juni 2026
Tschüss Waben, hallo Durchblick! Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und wir als Ihr lokaler Mobilitätspartner NEW setzen die große Tarifstrukturreform konsequent fort. Zum 1. Juni 2026 startet die zweite Stufe der Reform. Das Ziel: Weniger Tarifvarianten, klarere Grenzen und eine Logik, die jede(r) sofort versteht.
Hier erfahren Sie auf einen Blick, was sich für Sie im NEW-Verkehrsgebiet und im gesamten VRR ändert.
Die wichtigsten Neuerungen ab dem 01.06.2026
Abschied vom Wabensystem nach 45 Jahren Das alte, kleinteilige System aus Waben und Tarifgebieten wird komplett abgeschafft. Damit fällt auch der bisherige, komplizierte „2-Waben-Tarif“ weg, der ohnehin kaum noch genutzt wurde.
Drei klare Preisstufen ohne Wenn und Aber Ab Juni gilt im gesamten Verbundraum eine einfache, einheitliche Formel für Ihre Ticketwahl:
Preisstufe A: Für Fahrten innerhalb eines Tarifgebietes (z. B. innerhalb von Mönchengladbach oder innerhalb von Viersen).
Preisstufe B: Für Fahrten in ein direkt benachbartes Tarifgebiet.
Preisstufe C: Gilt für das gesamte VRR-Verbundraumnetz.
Neue Zuschnitte am Niederrhein Insbesondere am Niederrhein und in Teilen des Ruhrgebiets wurden Tarifgebiete neu geordnet und zusammengelegt. Sie orientieren sich jetzt viel stärker an den tatsächlichen Verkehrsströmen und Kreisgrenzen. Das bedeutet für Sie: Das Preis-Leistungs-Verhältnis in den Preisstufen A und B wird spürbar besser, da Sie mitunter in deutlich größeren Gebieten fahren können.
„Eine Stadt – ein Tarifgebiet“ Gut zu wissen für alle, die in die Metropolen pendeln: Die bislang noch geteilten Großstädte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Dortmund und Wuppertal werden zu jeweils einem einzigen Tarifgebiet zusammengelegt. Innerstädtische Tarifgrenzen gehören dort der Vergangenheit an.
310 Viersen / 414 Willich-Neersen
310 Viersen / 416 Willich-Anrath
310 Viersen / 500 Mönchengladbach
310 Viersen / 509 Mönchengladbach-Hardt
312 Viersen-Dülken / 204 Nettetal-Lobberich
312 Viersen-Dülken / 300 Schwalmtal-Waldniel
312 Viersen-Dülken / 509 Schwalmtal-Waldniel
314 Viersen-Boisheim / 204 Nettetal-Lobberich
314 Viersen-Boisheim / 206 Nettetal-Breyel,-Schaag
314 Viersen-Boisheim / 208 Brüggen
316 Viersen Süchteln / 204 Nettetal-Lobberich
316 Viersen Süchteln / 217 Tönisvorst-Vorst
316 Viersen Süchteln / 218 Grefrath-Oedt
316 Viersen Süchteln / 219 Grefrath
500 Mönchengladbach / 414 Willich-Neersen
500 Mönchengladbach / 510 Korschenbroich
502 Mönchengladbach-Rheydt / 510 Korschenbroich
504 Mönchengladbach-Giesenkirchen / 510 Korschenbroich
504 Mönchengladbach-Giesenkirchen / 514 Korschenbroich-Glehn
504 Mönchengladbach-Giesenkirchen / 722 Jüchen-Gierath
506 Mönchengladbach-Wickrath / 700 Jüchen
506 Mönchengladbach-Wickrath / 720 Jüchen-Hochneukirch
508 Mönchengladbach-Rheindahlen / 700 Jüchen
509 Mönchengladbach-Hardt / 300 Schwalmtal-Waldniel
509 Mönchengladbach-Hardt / 310 Viersen
Zur Vereinfachung des Tarifsystems entfällt der „Zwei-Waben-Tarif“ zum 1. Juni 2026, so dass die o. g. Fahrtrelationen ab diesem Zeitpunkt der Preisstufe B zuzuordnen sind.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre „Die große Tarifreform - Hintergründe, Bausteine, Vorteile"
