Kommunale Wärmeplanung

Was verbirgt sich hinter der “Kommunalen Wärmeplanung”?

Deutschland strebt eine kosteneffiziente, nachhaltige, sparsame, bezahlbare, resiliente und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 an. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf eine flächendeckende Wärmeplanung. Vor Ort – in den Kommunen – soll der beste Weg für die Wärmeversorgung ermittelt werden. Beteiligt sind neben den Kommunen (bzw. den nach Maßgabe des Landesrechts planungsverantwortlichen Stellen) die Stadtwerke sowie andere Wärme- und Energieversorgungsunternehmen bzw. Wärmenetzbetreiber:innen.

Die Kommunale Wärmeplanung soll beim Erreichen der Klima-Ziele helfen: Für Wärme wird in Deutschland mehr als 50 Prozent der gesamten Endenergie verbraucht. Das verursacht einen Großteil des nationalen CO2-Ausstoßes, denn rund 80 Prozent der Wärmeproduktion werden mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt. Zudem werden diese zu großen Teilen aus dem Ausland bezogen, was nicht unbedingt effizient ist und Unwägbarkeiten, ja sogar Abhängigkeiten mit sich bringen kann. Der Wärmeplan sichert die lokale Versorgung langfristig. Durch ihn erhält die kommunale Bauleitplanung wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe und nutzt die Potenziale der einzelnen Gebiete. Zudem führt so ein Plan zu mehr Orientierung sowie Planungssicherheit und erleichtert damit zukunftsträchtige Investitionen – sei es für Versorger:innen als auch für Gebäude-Eigentümer:innen.

Um eine rechtliche Grundlage für die Wärmeplanung zu schaffen und sie verbindlich und systematisch einzuführen, hat das Bundeskabinett am 16. August 2023 den Gesetzentwurf für ein “Wärmeplanungsgesetz” beschlossen. Dieser enthält Vorgaben dafür, was die einzelnen Arbeitsschritte auf dem Weg zum Kommunalen Wärmeplan umfassen sollen und welche Abfolge sinnvoll ist. Zudem gibt er einen gestaffelten Zeitplan vor, wie die Wärmenetzbetreiber:innen ihre Netze dekarbonisieren sollen. Der Bundestag hat den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes in erster Lesung am 13.10.2023 beraten und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Schon am 16. Oktober 2023 hat es hier eine erste Sachverständigen-Anhörung gegeben. Hier wurden eine Reihe von Ergänzungen angemahnt. Der Ausschuss wird nun eine Beschlussempfehlung erarbeiten, die dann dem Bundestag in zweiter Lesung vorgelegt werden wird. Laut derzeitigem Plan wird der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat abgesegnet und dann zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

  • Schritt 1: Zunächst wird in einer Bestandsanalyse der Ist-Zustand (Gebäudewärmebedarfe,  Wärmeversorgungsinfrastruktur, Energie- und Treibhausgas-Bilanz) festgehalten: Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht? Für das beplante Gebiet wird ein Wärmekataster mit gebäudescharfen Daten zum Wärmebedarf und einer kartografischen Darstellung der Versorgungsinfrastruktur aufgebaut.
  • Schritt 2: Anschließend wird in einer Potenzialanalyse der Soll-Zustand (Energie-Einsparpotenziale, Nutzungs- und Ausbaupotenziale, Versorgungskosten) erarbeitet: Mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden und wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf?
  • Schritt 3: Das Ergebnis – das Ziel-Szenario – ist die konkret auf den jeweiligen Ort abgestimmte, räumliche Wärmeplanung mit dem entsprechenden Zeitplan für die Umsetzung. Diese Planung zeigt die Gebiete auf, die zentral über ein Wärmenetz, über ein Wasserstoffnetz oder dezentral über Anlagen in oder an Gebäuden (wie Wärmepumpen oder Biomassekessel) versorgt werden können.
  • Schritt 4: Aus Bestands- und Potentialanalyse leitet die Kommune (als nach Maßgabe des Landesrechts sog. planungsverantwortliche Stelle) eine konkrete Umsetzungsstrategie (Wärmewendestrategie)  ab. Die wesentlichen Ergebnisse der Wärmeplanung werden dann im Wärmeplan zusammengefasst, der abschließend durch die Kommune (bzw. der nach Maßgabe des Landesrechts zuständigen Stelle) beschlossen und im Internet veröffentlicht. Damit ist der Prozess der kommunalen Wärmeplanung allerdings nicht abgeschlossen – vielmehr muss das Konzept stetig weiterentwickelt und angepasst werden. Der Wärmeplan muss spätestens alle 5 Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Details zu den inhaltlichen Anforderungen sind in den Anlagen 1 bis 3 zum Wärmeplanungsgesetz festgehalten.

 

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Fristen, bis zu denen die Wärmepläne erstellt und beschlossen sein müssen, sind nach Größe des Gemeindegebietes gestaffelt (maßgebend ist die Einwohner:innen-Zahl am 1. Januar 2024): Bei mehr als 100.000 Einwohner:innen lautet der Stichtag 30. Juni 2026, bei weniger Einwohner:innen ist es der 30. Juni 2028. Für Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohner:innen ist ein vereinfachtes Verfahren mit reduzierten Anforderungen möglich. Die Details zu diesem vereinfachten Verfahren wird ein noch zu erlassendes Landesgesetz regeln.

Der Zeitplan für die Umstellung der Energiequellen sehen zudem folgendermaßen aus: Neue Wärmenetze sollen ab 2024 zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien, aus Abwärme oder aus einer Kombination von beiden betrieben werden. Bei bestehenden Wärmenetzen soll dieser Anteil bis 2030 30 Prozent betragen, bis 2040 sollen es mindestens 80 Prozent sein. Zudem müssen alle Wärmenetzbetreiber:innen bis zum 31. Dezember 2026 einen Fahrplan für den Ausbau ihres Netzes sowie eine Dekarbonisierung vorlegen. Das übergeordnete Ziel ist ein vollständiges fossilfreies Wärmenetz bis 2045.

 

Dazu gehören Geothermie, Umweltwärme, Abwasserwärme, Solarthermie, Biomasse, grünes Methan, grüner Wasserstoff, Strom aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbare Abwärme, beispielsweise aus Industrien, Abwasser und Rechenzentren.

Die Situation in Deutschland ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch wenn das Gesetz noch nicht beschlossen worden ist, stellt bereits jede fünfte deutsche Stadt (21 Prozent)  eine Wärmeplanung auf bzw. setzt sie bereits um.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellen im Internet alle wichtigen Infos zum Thema bereit. 

 

Bei konkreten Nachfragen helfen das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende als bundesweite Plattform für die Kommunale Wärmeplanung sowie das Kompetenzzentrum Wärmewende NRW - NRW.Energy4Climate weiter oder aber der Versorger, die NEW AG – siehe Ansprechpartner.

Bei der Erstellung der Wärmeplanung ist eine breite gesellschaftliche Beteiligung vorgesehen: Öffentlichkeit, Betreiber:innen von Energieversorgungs- und Wärmenetzen (z.B. die NEW AG), Behörden und andere Träger:innen öffentlicher Belange, Großverbraucher:innen, Energiegemeinschaften und andere Akteur:innen sollen in den Prozess einbezogen werden. Die Kommunen werden angehalten, öffentliche Veranstaltungen sowie Beratungsgespräche vor Ort zu organisieren und die Bürger:innen über direkte Ansprache einzubinden.

Die Kommunen sind voraussichtlich als sogenannte planungsverantwortliche Stellen für die Erstellung, Beschluss und Veröffentlichung der Wärmepläne verantwortlich. Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist an die Länder gerichtet. Diese werden die Wärmeplanung vermutlich nicht selbst übernehmen, sondern die Pflicht zur Wärmeplanung (über ein entsprechendes, noch zu erlassendes Landesgesetz) voraussichtlich an die Kommunen weiterreichen. Die Kommunen sollen dann aber noch viele weitere Akteur:innen beteiligen: In der Kommunalverwaltung sind das zentral die Bereiche Planung und Entwicklung, Umweltschutz, Klimaschutz, Stadtwerke und Eigenbetriebe (Energieversorgungsunternehmen, Wasserversorgung, Wohnungsbau), Energieplanung und Energiemanagement. Zudem sollte die Expertise aus den Bereichen Tiefbau, Hochbau, Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Baurecht und Denkmalschutz, Grünflächen, Liegenschaften, Forst, Verkehrsmanagement und Kämmerei einbezogen werden. Auch die politischen Gremien sind frühzeitig einzubinden, genauso wie Wärme- und Energieversorgungsunternehmen bzw. Wärmenetzbetreiber:innen. Um für eine größtmögliche Akzeptanz zu sorgen, sollten Bürger:innen von Anfang an umfassend über die Vorbereitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung informiert und bei Bedarf darin eingebunden werden. Instrumente sind bspw. öffentliche Veranstaltungen, Beratungsgespräche vor Ort sowie eine direkte Ansprache.

Die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden oder mit angrenzenden Städten als Verbund im Sinne einer Stadt-Umland-Kooperation kann sinnvoll sein – zumal Städte bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien meist auf das Umland angewiesen sind.

Die NEW erarbeitet bereits jetzt zusammen mit dem IAEW (Institut für Elektrische Anlagen und Netze, Digitalisierung und Energiewirtschaft) der RWTH Aachen und dem Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT die Wärmeplanung für alle Kommunen in ihrem Versorgungsgebiet . Voraussichtlich Anfang 2024 liegen die Bestands- und Potentialanalysen für 18 Städte und Gemeinden im NEW-Versorgungsgebiet sowie angrenzende Gebiete, in denen die Netze “ineinandergreifen” vor. Dabei ist es das Ziel der NEW, bis 2045 die Voraussetzungen für eine vollständig dekarbonisierte Wärmeversorgung zu schaffen. NEW als digitales Vorreiterunternehmen setzt auch in diesem Fall auf die Digitalisierung und erstellt für jede Kommune im Versorgungsgebiet einen digitalen Zwilling.

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