Stromtarife richtig vergleichen
Seit Jahren steigt der Strompreis stetig an. Eine Entwicklung, die insbesondere private Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich belasten kann. Bedingt wird diese Entwicklung in erster Linie durch den Anstieg von Steuern, Abgaben und Umlagen.
Bei der Entscheidung für einen Stromtarif spielt die Zusammensetzung des Strompreises eine wesentliche Rolle. Die gute Nachricht: Wer sich über günstige Stromtarife informiert, kann Stromkosten senken.
Für welchen Stromtarif man sich entscheidet, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Wir zeigen auf, wie sich der Strompreis grundsätzlich zusammensetzt und welche Punkte bei der Auswahl eines Stromtarifs berücksichtigt werden sollten.
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Das sollten Sie bei der Wahl des Stromtarifs beachten
Die Stromtarife eines Anbieters unterscheiden sich zum Teil voneinander. Sie sollten diese daher stets vergleichen, um für die eigene Situation besonders günstige Stromtarife herauszufiltern. Die Auswahl des für den eigenen Haushalt am besten geeigneten Stromtarifs hängt nicht ausschließlich von Grund- und Arbeitspreis ab, sondern setzt sich aus vielfältigen Bestandteilen zusammen. Zu nennen sind insbesondere die folgenden:
Preisgarantien: Preisgarantien sorgen dafür, dass es im bezeichneten Zeitraum nicht zu unerwarteten Preiserhöhungen kommt. In der Regel beschränken sich die Garantien auf die Strombeschaffungskosten sowie die Netzentgelte und sind somit eingeschränkt. Welche Bestandteile genau enthalten sind, ist von der Garantieart abhängig. Preisbestandteile wie Steuern und Umlagen sind von der Preisgarantie ausgenommen.
Laufzeiten: Stromtarife unterscheiden sich außerdem durch ihre Mindestvertragslaufzeiten. Wer sich für eine kurze Vertragslaufzeit entscheidet, bleibt mit seinem Stromtarif besonders flexibel. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Planungssicherheit bevorzugen, wählen eine längere Vertragsbindung und sichern sich zusätzliche Preisgarantien.
Kündigungsfristen: Wer flexibel bleiben möchte, sollte rechtzeitig an die Kündigung denken.
Wichtiges zur Strompreiszusammensetzung und Stromkennzeichnung
Auch wenn sich einzelne Stromtarife preislich voneinander unterscheiden, wird ein Großteil des Strompreises von festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen bestimmt.
Der hohe Anteil an Steuern und Abgaben bei der Zusammensetzung des Strompreises verdeutlicht die Wichtigkeit, den verbleibenden Handlungsspielraum bei der Stromtarifwahl optimal zu nutzen. Nur durch das Vergleichen ist man letztlich in der Lage, günstige Stromtarife zu finden und langfristig Stromkosten einzusparen!
Netznutzungsentgelte: Mit aktuell etwa 20 Prozent (Stand 2020) entfällt ein Großteil des Strompreises auf die Netznutzungsentgelte. Diese an den Netzbetreiber gezahlten Abgaben beinhalten Entgelte für die Nutzung des Netzes, Kosten für den Erhalt und den Ausbau des Stromnetzes sowie Kosten für Messung und Abrechnung.
Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine sog. Ökosteuer und wird seit 1999 erhoben. Damit fördert der Gesetzgeber nicht nur den Einsatz ressourcenschonender und regenerativer Energiequellen, sondern gleicht auch steigende Ausgaben des Bundes für Sozialversicherungen aus.
KWKG-Umlage: Nach den Vorgaben des Gesetzes für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung KWK wird ein Aufschlag auf jede verbrauchte Kilowattstunde erhoben. Damit soll die Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung gefördert und der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden.
§19-StromNEV-Umlage: § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt einen Aufschlag auf den Strompreis, den alle Verbraucher zahlen müssen. Mit der Umlage werden besonders energieintensive Unternehmen entlastet.
Offshore-Umlage: Mit der Offshore-Umlage werden Schadensersatzkosten, die durch Probleme beim Netzanschluss von Offshore-Windparks entstehen, auf die Verbraucher umgelegt.
Abschaltumlage: Die aus der Abschaltumlage erzielten Einnahmen werden zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit eingesetzt.
Konzessionsabgabe: Die Infrastruktur, über die der Strom zum Verbraucher gelangt führt durch Fußwege und Straßen. Darum erheben Landkreise und Gemeinden eine Konzessionsabgabe für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege.
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