NEW gibt reduzierten Mehrwertsteuersatz vollständig weiter
Für alle Jahresabrechnungen, die die Kunden ab dem 1. Juli und bis zum 31. Dezember 2020 erhalten, wird der geminderte Satz vollständig berücksichtigt. Entgegen anderslautender Mitteilungen ist eine separate Erfassung und Mitteilung von Zählerständen zum 30. Juni 2020 nicht erforderlich, da jeweils der gesamte Rechnungsbetrag mit der geminderten Mehrwertsteuer berechnet wird. Eine Änderung des monatlichen Abschlages ist ebenfalls nicht notwendig.