Erdgasumstellung – Erhebung in Viersen beginnt im Herbst

26.06.2020 –

Im September 2020 steht der nächste Schritt bei der Erdgasumstellung im Netzgebiet der NEW Netz GmbH bevor: Alle Gasgeräte und –anlagen in Viersen werden erhoben und erfasst.

In jedem Haushalt oder Betrieb im Netzgebiet, der mit Gas versorgt wird, werden mindestens zwei Besuchstermine von spezialisierten Fachunternehmen im Auftrag der NEW Netz durchgeführt. Beim ersten Termin werden alle vorhandenen Gasgeräte erfasst (Erhebung). Beim zweiten Termin werden alle Geräte, soweit technisch möglich, auf den Betrieb mit H-Gas angepasst. In etwa 10 Prozent der Haushalte und Betriebe erfolgt nach der Erhebung bzw. nach der Anpassung noch ein Besuch zur vorgeschriebenen Qualitätskontrolle.

 

Zuständig für die Umstellungsmaßnahmen ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber, also die NEW Netz GmbH. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Lieferanten der Endkunde Erdgas bezieht.

 

Die Erhebungsmaßnahmen in Viersen werden voraussichtlich bis Mitte 2021 dauern. Die NEW Netz GmbH geht von einer Anzahl von etwa 29.000 Gasgeräten aus, die sich auf insgesamt drei Umstellbezirke mit unterschiedlichen Schaltterminen verteilen (siehe Karte). Die endgültige Umstellung auf H-Gas in Viersen ist für das Jahr 2023 geplant.

 

Die Erhebung der Gasgeräte ist als vorbereitende Maßnahme für die spätere Anpassung unbedingt notwendig (zeitlicher Abstand zwischen Erhebung und Anpassung ca. 1 Jahr). Die NEW Netz gewinnt so einen Überblick über die vorhandenen Geräte, um rechtzeitig die richtigen Anpassungsmaterialien bestellen zu können.

 

Die Partner Eltel Infranet GmbH, SPIE Gastechnischer Service GmbH, SGW Metering, Veolia Industrie Deutschland GmbH und LPR Energy GmbH wurden für die Erhebung und die zugehörige Qualitätssicherung von der NEW Netz beauftragt.

 

Für die Erhebung der Gasgeräte entstehen den Kunden keine direkten Kosten. Diese werden von der NEW Netz GmbH übernommen und über die Netzentgelte bundesweit auf alle Gaskunden verteilt. Davon ausgenommen sind Kosten für Gerätewartung, Reparatur und Geräteaustausch, die durch den Geräteeigentümer zu tragen sind.

Weitere Informationen zur Erdgasumstellung finden Sie auch unter www.h-gas-kommt.de.