Wasserrechtliche Erlaubnisse

Diese Erlaubnisse werden durch die zuständige Untere Wasserbehörde erteilt, wenn Abwässer in ein Gewässer bzw. in den Untergrund eingeleitet werden. Dies gilt sowohl bei gereinigtem Schmutzwasser (Kleinkläranlage), als auch bei der Versickerung von Regenwasser (z.B. Mulden-Rigolen-Versickerung, etc.).

Formulare und Downloads zum Thema

 

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