Versickerung

Arten der Versickerung sind: Muldenversickerung, Rigolen-/ Rohrrigolenversickerung, Schachtversickerung. Für eine Versickerung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Die Stadt Mönchengladbach ist in Anschlusszwanggebiete (Niederschlagswasser muss in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden), sowie Versickerungsgebiete nach Satzungsanhang (Niederschlagswasser muss versickert werden) aufgeteilt. Bei Anschlusszwang besteht die Möglichkeit zur Erwirkung einer Befreiung vom selbigen. Hierzu ist ein Antrag auf Befreiung vom Kanalanschluss- und Benutzungszwang zu stellen. Dieser ist bei der NEW einzureichen. Dort wird er geprüft und an den Fachbereich 64 Umwelt zur Entscheidung und Benachrichtigung des Antragstellers weitergeleitet. Die Arten der Versickerung, sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis werden durch die zuständige Untere Wasserbehörde vergeben bzw. ausgesprochen.

Bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach ist die Untere Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt - Abteilung Wasser, Abwasser, Braunkohle, Umweltplanung organisatorisch angegliedert. Die für Viersen zuständige Untere Wasserbehörde befindet sich bei der Kreisverwaltung Viersen – Amt für technischen Umweltschutz und Kreisstraßen.

Formulare und Downloads zum Thema

 

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