Rückstauschutz

Was kann passieren?

Bei Rückstau kann es durch ungesicherte Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene zur Überschwemmung der tiefer liegenden Räume kommen. Dadurch können umfangreiche Schäden an Gebäude und Hausrat entstehen. Das Abpumpen des Abwassers und die Behebung der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerungsanlage nicht den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Die städtischen Satzungen verpflichten den Grundstückseigentümer   die Entwässerungsanlagen entsprechend den technischen Bestimmungen für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rückstau zu sichern.

Schutz gegen Rückstau

sollte grundsätzlich durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife erfolgen. Nur die Ausführung mit Rückstauschleife, die über die Rückstauebene zu führen ist, bietet einen hohen Grad an Sicherheit gegen Rückstau. Rückstauverschlüsse sind nur bedingt einsetzbar! Lassen sie sich von Ihrem Installateur beraten!
Bei Rückstauverschlüssen ist unbedingt zu beachten, dass diese immer geschlossen zu halten sind, wenn die Entwässerungseinrichtung nicht genutzt wird! Sie sollen nur im Bedarfsfall geöffnet und danach sofort wieder geschlossen werden!! Rückstauverschlüsse dürfen niemals als zentrale Absicherung eines Gebäudes mit oberhalb der Rückstauebene installierten Entwässerungsgegenständen eingesetzt werden, da es im Rückstaufall zur Überflutung im Gebäude durch nicht abfließendes Wasser kommen kann.

Geeignete Schutzeinrichtungen sind:

  • Fäkalienhebeanlagen (Toilettenabwässer)
  • Schmutzwasserpumpe (Waschmaschinen, Waschbecken, Bäder ohne Toilettenabwasser, Bodenabläufe)
  • Rückstaudoppelverschluss (Schmutzwasser, das keine Anteile von Abwasser aus Klosett- oder Urinalanlagen enthält)
  • Handverschluss (für einzelne Waschbecken bzw. Spülen)

Wartung

Rückstauschutzeinrichtungen, die nicht regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft und in Stand gehalten werden, funktionieren im Bedarfsfall nur selten! Schließen Sie daher mit Ihrem Installateur einen Wartungsvertrag ab! Die Wartung von Rückstauschutzeinrichtung, ob Abwasserhebeanlage oder Rückstauverschlüsse, sollte mindestens zweimal im Jahr erfolgen! Ausnahme sind Abwasserhebeanlagen in Einfamilienhäusern (jährliche Wartung).

Bitte beachten Sie auch!

Sollte nachträglich ein Badezimmer o. ä. in das Kellergeschoss eingebaut werden, ist ebenfalls auf den richtigen Rückstauschutz zu achten. Die Entwässerungsgegenstände dürfen nicht einfach an die vorhandene Schmutzwasserleitung unterhalb des Kellergeschossfußbodens angebunden werden. Sie sind mittels Hebeanlage oder zugelassenen Rückstauschutzeinrichtungen gegen Rückstau aus dem Kanal zu schützen.
Bei Fragen zum Rückstauschutz sollten Sie sich an Ihren Installateur wenden. Die Mitarbeiter der NEW stehen Ihnen ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.

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