Regenwassernutzungsanlagen

In Regenwassernutzungsanlagen mit Verbrauchsstellen innerhalb des Gebäudes (z.B. Toilettenspülung) sind geeichte private Zähleinrichtungen (Zwischenzähler) einzubauen, welche der NEW, zwecks Registrierung bekannt zu geben sind. Bleibt der Überlauf der Nutzungsanlage an den öffentlichen Kanal angeschlossen (Anschluss- und Benutzungszwang), werden weiterhin Regenwassergebühren erhoben (gebührenrelevante Regenwasserfläche). Die Festlegungen und Vorgaben zur Gebühr sind in den kommunalen Satzungen nachzulesen.

Auf geeignete Rückstauschutzmaßnahmen ist zu achten. Bei Nutzungsanlagen die nur der Gartenbewässerung dienen brauchen keine zusätzlichen Zähleinrichtungen eingebaut werden.

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