Kanalanschlussbeitrag (nur Mönchengladbach)

Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Beitrag, der vom Eigentümer eines baulich/gewerblich nutzbaren Grundstückes für die Möglichkeit der Anschlussnahme an den Abwasserkanal zu zahlen ist. Unterschieden wird nach Regenwasseranteil und Schmutzwasseranteil. Die Beitragssätze sind in der Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Mönchengladbach geregelt. Federführender Fachbereich für die Heranziehung ist der Fachbereich 66 (Straßenbau und Verkehrstechnik) der Stadt Mönchengladbach.

Soweit alle beitragsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen ergeht zunächst ein Informationsschreiben (Anhörungsschreiben). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erfolgt dann der Heranziehungsbescheid, gegen den die Einlegung eines Rechtsmittels möglich ist. Es werden auch sog. "Hinterliegergrundstücke" veranlagt, wenn sie die Möglichkeit der Anschlussnahme über vorgelagerte Grundstücke haben.

Öffentliche Abwasseranlagen, die nicht der Grundstücksentwässerung dienen (Versickerung, Straßenentwässerung) sind nicht für den Grundstückseigentümer beitragsrelevant.

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