Kanal auf Rädern

Neben der Abwasserbeseitigungspflicht mittels öffentlichen Abwasserkanals, besteht diese Pflicht auch für die Entsorgung "nicht durch öffentliche Abwasserkanäle erschlossene Grundstücke". Laut Vertrag regelt die NEW die Entsorgung nicht kanalisierter Grundstücke (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) durch Kanal auf Rädern (Vertragsunternehmen). Das mittels Ausschreibung festgelegte Entsorgungsunternehmen regelt die Abfuhrintervalle in Abstimmung mit der NEW und dem Grundstückseigentümer. Vertragsunternehmen zurzeit ist:

Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG

Betriebsstätte:
Jakobshöhe 15
41066 Mönchengladbach

 

Der Entsorgungsweg (Verwertung, Beseitigung und Anlage) ist über den Entsorgungsnachweis festgelegt. Abfuhrnachweis und Abrechnung liegen in der Verantwortung der NEW. Die NEW überprüft stichprobenweise die ordnungsgemäße Einhaltung der Entsorgungswege.

Rechtliche Belange sind für die abflusslosen Gruben, für die Kleinkläranlagen sowie die Gebührenveranlagung in den Satzungen der Kommunen festgelegt

Satzungen

Gebühren

Für die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (Kleinkläranlagen) sind die Unteren Wasserbehörden, für den Bau von abflusslosen Gruben sind die Kommunen zuständig.

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