Indirekteinleiter
Indirekteinleiter sind alle an das Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke. Im Sinne der Abwasserverordnung sind jedoch nur Grundstücke zu betrachten, die deren gesetzlichen Auflagen unterliegen.
Indirekteinleiter sind alle an das Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke. Im Sinne der Abwasserverordnung sind jedoch nur Grundstücke zu betrachten, die deren gesetzlichen Auflagen unterliegen.