Entwässerungsantrag / -gesuch

In die Baugenehmigung der Stadt werden entwässerungstechnische Forderungen der NEW eingetragen, die vor Baubeginn einzureichen sind.

Für die Darstellung der grundstücksbezogenen Abwasserableitung in die öffentlichen Abwasseranlagen benötigt der Kunde (Architekt, Planer etc.) stets die notwendigen Angaben über die vorhandenen Kanalleitungen. Dies sind die Lagen in der Straße (Platz), die Höhenlagen, das System (RW und SW bzw. MW), die Nennweiten, das Rohrmaterial, die Straßenhöhen (Straßenkronen - Rückstauebene), die Einlaßhöhen sowie die eventuelle Anschlußstelle (Stutzenmaß).

Nach Vorlage eines Übersichtsplanes werden die v. g. Angaben in den Kanalanschlussplan eingetragen und dem Kunden vom zuständigen Ansprechpartner übersandt. Ebenfalls werden Angaben über die Einleitungsmengen und über die Nutzung und Verwertung von Niederschlagswasser (Versickerungsgebiete u. ä.) gemäß der städt. Entwässerungssatzungen und unter Bezug auf § 44 LWG gemacht. Die Ausgabe der Kanalanschlusspläne erfolgt durch die NEW oder NEW-Netz Leitungsauskunft.

Ansprechpartner

Eine Auflistung der notwendigen Unterlagen ist in den Merkblättern zusammengefasst.

Sollte das Niederschlagswasser mittels Versickerung beseitigt werden ist dieses separat bei den zuständigen Fachbereichen oder Unteren Wasserbehörden (Stadt Mönchengladbach / Kreis Viersen) zu beantragen. Auch Regenwassernutzungsanlagen und Zisternen sind in die Entwässerungspläne einzutragen.

Der Kanalanschluss ist bei einer zugelassenen Tiefbaufirma laut Unternehmerliste durch den Eigentümer in Auftrag zu geben, sowie abzurechnen.

Formulare

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