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Die Heizkostenverordnung Der Gesetzgeber hat in der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten festgelegt, dass der anteilige Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen ist. Der Eigentümer ist gemäß Heizkostenverordnung verpflichtet, den anteiligen Verbrauch mit geeigneten Geräten zu ermitteln. Hierzu gehören Heizkostenverteiler oder Wärmezähler sowie Wasserzähler. Diese Mess- und Verteilgeräte entsprechen dieser Verordnung und stellen geeignete Geräte dar. Durch den Einsatz dieser Messtechnik und die Nutzung der damit verbundenen Möglichkeit der individuellen Verbrauchskontrolle können auch Sie Energie einsparen und einen bedeutenden Beitrag zum aktiven Klimaschutz leisten. Mit Funk – ohne Risiko Unser Funksystem ist aus elektromagnetischer Sicht absolut unbedenklich. Die optimierte Sendeleistung und die minimale Sendedauer der Messgeräte bewirken, dass sämtliche Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutzverordnung weit unterschritten werden. Informieren und digitalisieren: Sie interessieren sich für NEW Submetering? Dann informieren Sie sich unter: Tel. 02166 275-2000 Submetering@new-energie.de 26 INFORMIEREN & DIGITALISIEREN Sie interessieren sich für NEW Sub-Metering? Dann informieren Sie sich unter: Tel. 02166 275-2000 sub-metering@new-energie.de 0578/F Stand 05/2017 NEW Submetering Einfache Verbrauchsdatenerfassung NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH mit modernster Messtechnik Odenkirchener Straße 201 41236 Mönchengladbach www.new-energie.de WER FUNKT DENN MODERNSTE MESSTECHNIK Liebe Mieterin, lieber Mieter,mit moderner Messtechnik Erfassung Ihrer Verbrauchsdaten sogenannten Mess- und Heizwärme und/Vorteile der Funktechnologie Extrem schnelle, genaue, Abrechnungen Fernablesung der Daten Keine lästigen Ablesetermine Präzise und korrekte Wasserverbrauchs Grundlage für einen verantwortungsbewussten mit Ressourcen DIE HEIZKOSTENVERORDNUNG Der Gesetzgeber hat in der Verordnung über die verbrauchs- abhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten festgelegt, dass der anteilige Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen ist. Der Eigentümer ist gemäß Heizkostenverordnung verpflichtet, den anteiligen Verbrauch mit geeigneten Geräten zu ermitteln. Hierzu gehören Heizkostenverteiler oder Wärmezähler sowie Wasserzähler. Diese Mess- und Verteilgeräte entsprechen dieser Verordnung und stellen geeignete Geräte dar. Durch den Einsatz dieser Messtechnik und der damit verbundenen Möglichkeit der individuellen Verbrauchskontrolle können auch Sie Energie einsparen und einen bedeutenden Beitrag zum aktiven Klimaschutz leisten. MIT FUNK – OHNE RISIKO Unser Funksystem ist aus elektromagnetischer Sicht absolut unbedenklich. Die optimierte Sendeleistung und die minimale Sendedauer der Messgeräte bewirken, dass sämtliche Grenz- werte der Bundes-Immissionsschutzverordnung weit unter- schritten werden. 80 NEW Submetering 81


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