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ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN 23 NEW-Legionellenprüfung Die Gefahr aus der Warmwasserleitung Legionellen sind Bakterien, die zu Erkrankungen führen können. Jedes Jahr erkranken einige Zehntausend Menschen aufgrund von Legionellen in Deutschland. Leider verlaufen bis zu 15 % der Erkrankungen sogar tödlich. Bei Wassertemperaturen von 25 bis 55° C finden die Bakterien ideale Bedingungen, um sich zu vermehren. Warmwassersysteme bieten folglich eine hervorragende Brutstätte. Für den Menschen gefährlich wird es, wenn die Bakterien eingeatmet werden. Dies kann beispielsweise unter der Dusche geschehen. Pflichten für Wohnungsvermieter und -verwalter Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) enthält Regelungen in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in zentralen Warmwasseranlagen der Trinkwasserinstallation. Hiervon können auch Vermieter und Verwalter von Mehrfamilienhäusern betroffen sein. Checkliste, ob Prüfpflicht vorliegt: 1. Es gibt mindestens eine Dusche. 2. Das Trinkwasser wird zentral erwärmt. 3. Der Wasserspeicher hat mehr als 400 Liter Volumen und/oder es sind mehr als drei Liter Wasser in den Leitungen zwischen Wassererwärmer und entferntester Entnahmestelle. Zusätzlich bei Wohnungen: 4. Die Immobilie besteht aus mindestens drei Wohnungen. 5. Mindestens eine Wohnung ist vermietet. Wenn die ersten drei Punkte zutreffen oder gar alle fünf, muss eine Legionellenprüfung durchgeführt werden. Hinweis: Die Legionellenprüfung muss mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden. Verstöße können mit Geldstrafen oder mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch kann die Wasserversorgung stillgelegt werden, was wiederum zu Mietminderungen führen kann. Zusätzlich können Betroffene auf Schadensersatz und Schmerzensgeld klagen.


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