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SPAREN BEIM BAUEN UND SANIEREN 11 Der Energieausweis A B C Verkauf und Vermietung von Immobilien nur D E F mit Ausweis! Die Vorlagenpflicht ist in der G H EnEV gesetzlich geregelt. Bei Nichterfüllung der Vorlagepflicht begeht der Eigentümer eine Ordnungswidrigkeit Thermografie Solarenergie Wärme Energieausweis Energieberatung und es droht ein damit verbundenes Bußgeld. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Beim Bedarfsausweis wird der tatsächliche Energiebedarf der Immobilie errechnet. Die Qualität der Gebäudehülle, die Anlagentechnik und die Geometrie des Gebäudes dienen hierbei als Grundlage. Gebäude sind so energetisch vergleichbar. Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder Bauantrag ab dem 01.11.1977 ist ein Verbrauchsausweis zulässig. Im Verbrauchsausweis wird ausschließlich der gemessene Heizenergieverbrauch des Gebäudes der letzten 3 Jahre berücksichtigt. Dieser Verbrauch ist abhängig vom Nutzerverhalten und von der Belegung der Immobilie. Für alle Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten, die nicht mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen, ist zwingend ein Bedarfsausweis auszustellen. Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung muss der Eigentümer bei Verkauf und Neuvermietung von Gebäuden dem Interessenten unaufgefordert einen Gebäude-Energieausweis zugänglich machen. Verbrauchsorientierter Energieausweis: • bis 4 Wohneinheiten 69 Euro* • jede weitere Wohnung wird mit 5 Euro* berechnet Datenermittlung der Energieverbrauchswerte: • Liegen Ihnen von Ihrem Gebäude keine Energieverbrauchswerte der letzten 3 Jahre vor, berechnen wir für die Datenermittlung von 1 bis 4 Wohneinheiten 59 Euro*. • Für jede weitere Heizungsanlage berechnen wir einen Zuschlag von 5 Euro* (z. B. bei Etagenheizungen). *Preise inklusive 19 % MwSt.


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