Was sind unsere Aufgaben?

Die Abteilung Planung und Bau befasst sich mit dem Erhalt, der Erweiterung und der Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes der Städte Mönchengladbach und Viersen.

Unsere Aufgaben

Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die Kommunen in NRW nach § 53 (1) Satz 7 des Landeswassergesetzes (LWG) eine Übersicht über den Stand der Maßnahmen zur Beseitigung von Abwasser vor. Zusätzlich werden die zeitliche Abfolge zukünftig geplanter Maßnahmen wie auch deren geschätzten Kosten dargelegt. Das Abwasserbeseitigungskonzept, das in regelmäßigen Abständen den Bezirksregierungen vorzulegen ist,  bietet diesen und vor allem den Kommunen selbst einen Überblick darüber, welche Maßnahmen nötig sind und welche bereits umgesetzt  bzw. verworfen wurden, um nach wasserrechtlichen Anforderungen Abwasser abzuleiten.

Für die Dimensionierung von bestehenden und geplanten Kanalnetzen – Größe der Rohre und Bauwerke - werden hydraulische Berechnungen durchgeführt.
Dabei spielen z.B. der Regen, der Versiegelungsgrad, die Neigung des Geländes oder die Erweiterung des Kanalnetzes entsprechend der städtebaulichen Entwicklung (z.B. Neubaugebiete) eine wichtige Rolle. Die Ergebnisse in einem Generalentwässerungsplan zeigen welche Rohre im Kanalnetz zu klein sind und hydraulisch saniert, also vergrößert werden müssen.

Ein Kanalnetz unterliegt bedingt durch die Eigenschaften des Abwassers, einem ständigen Verfall der Substanz. Die NEW hat die Aufgabe dafür zu sorgen, wirtschaftlich und technisch das Kanalnetz zu erhalten und zu erweitern.  Diese Aufgaben erfordern eine vorausschauende Planung von Abwasserkanälen, Bauwerken und die Koordination mit den Versorgungsunternehmen und den Straßenbaulastträgern. Zum Erhalt eines Kanalnetzes gehören aber auch die Reparatur und Renovierung der vorhandenen öffentlichen Kanäle. Hierüber erfahren Sie mehr unter „Bauverfahren
Die NEW plant nicht nur im Auftrag der Stadt die Kanalbaumaßnahmen, sondern begleitet mit ihrem Fachpersonal die geplanten Kanalbaumaßnahmen vom ersten Spatenstich bis zur Inbetriebnahme. Dabei reichen die Kanalbaumaßnahmen vom Auswechseln eines einzelnen Rohres bis hin zum Bau  ganzer Kanalnetze mit den verschiedensten „Bauverfahren

Zum Erschließen von Baugebieten gehört auch die Erweiterung des Kanalnetzes. Ein Erschließungsgebiet wird durch die Bauleitplanung (§§ 5–7 BauGB) der Städte Mönchengladbach und Viersen rechtskräftig festgesetzt. Im Rahmen der Bauleitplanung plant die NEW die notwendigen öffentlichen Abwasserkanäle und Bauwerke im Auftrag der Städte Mönchengladbach und Viersen.

Ein Gewässer und dessen natürliches Gefüge kann nachhaltig durch die Einleitung von Niederschlagswasser  beeinträchtigt werden. Dabei kann einmal die Qualität des Niederschlagswasser von z.B.  Straßen, Dächern oder Hofflächen der Grund sein und andererseits die Quantität an den Einleitungsstellen. Ziel von Gewässerschutzmaßnahmen ist also eine Reduktion des stofflichen Eintrages  sowie der Einleitung gewässerschädigender Mengen an Niederschlagswasser in ein Fließgewässer. Hierzu plant und baut die NEW
Niederschlagswasserbehandlungsanlagen wie z.B. Regenklärbecken oder Rückhaltebecken. Zusätzlich werden durch die naturnahe Gestaltung der Gewässer (z.B. Renaturierung Bungtbach) entsprechende Retentionsräume am bzw. im Gewässer geschaffen.